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   BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08   

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BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08 (https://dejure.org/2009,7118)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2009 - 4 AZR 231/08 (https://dejure.org/2009,7118)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 4 AZR 231/08 (https://dejure.org/2009,7118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere Abmachung" nach Ablauf des Tarifvertrages

  • openjur.de

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; Abschluss einer "anderen Abmachung" vor dem bevorstehenden Ablauf des Tarifvertrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachbindung von Tarifverträgen bei Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; Regelungsgehalt des § 3 Abs. 3 TVG in Bezug auf das Ende des Tarifvertrags; Begriff und Zulässigkeit abweichender Abmachungen während der Nachbindungsphase

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 287 S. 2; ; BGB § 249; ; BUrlG § 7 Abs. 1; ; TVG § 2 Abs. 3; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; Manteltarifvertrag (vom 25. Juli 2003) im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens § 15 Abs. 3; ; Manteltarifvertrag (vom 25. Juli 2003) im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens § 2 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag (vom 25. Juli 2003) im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens § 10 Abs. 5; ; Tarifvertrag über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung - vom 20. September 1996) Abschnitt A § 1 Abs. 1; ; Gehaltstarifvertrag (vom 25. Juli 2003)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbindung von Tarifverträgen bei Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; Regelungsgehalt des § 3 Abs. 3 TVG in Bezug auf das Ende des Tarifvertrags; Begriff und Zulässigkeit abweichender Abmachungen während der Nachbindungsphase

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    (1) Der Senat hat die Anforderungen an eine Verbandssatzung, die aus tarifrechtlicher Sicht einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung (OT-Status) bereitstellt, in der Entscheidung vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) insbesondere dahingehend konkretisiert, dass es nicht ausreicht, wenn die Satzung für die Mitglieder ohne Tarifbindung lediglich die Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG abbedingt.

    Ferner ist ihnen kein Stimmrecht bei Abstimmungen über die Festlegung von tarifpolitischen Zielen oder die Annahme von Tarifverhandlungsergebnissen zu gewähren (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - mwN, aaO.).

    Es ist schon fraglich, ob sich ein außenstehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 58, BAGE 119, 103; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 31, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Wie bei jeder Beendigung eines Tarifvertrages schließt sich auch bei einem Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft oder bei einem Verbandsaustritt die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG an das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (vgl. zum Verbandsaustritt BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - Rn. 25, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2); es kommt also auch in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der Wechsel der Beklagten in die OT-Mitgliedschaft wirksam war.

    Notwendig für eine solche Abmachung ist aber, dass sie von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet ist, die unmittelbar bevorstehende Nachwirkung eines beendeten Tarifvertrages zu beseitigen oder deren Eintritt zu verhindern (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37).

    (cc) Die Situation im vorliegenden Fall ist damit eine grundlegend andere als diejenige, die dem Urteil vom 23. Februar 2005 (- 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2) zugrunde lag, auf das sich das Landesarbeitsgericht bezogen hat.

  • LAG Hamm, 07.11.2007 - 18 Sa 570/07
    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    18 Sa 570/07.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2007 - 18 Sa 570/07 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. Februar 2007 - 1 Ca 1281/06 - hinsichtlich der Zahlung von 414, 18 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 1. September 2006 und der Gutschrift von zwei zusätzlichen Tagen für das Urlaubsjahr 2006 auf dem Urlaubskonto des Klägers zurückgewiesen hat.

    Die weitergehende Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2007 - 18 Sa 570/07 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 552/93

    Tarifliche Urlaubsübertragung

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Der Antrag des Klägers ist als Prozesshandlung auch noch in der Revisionsinstanz (BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 552/93 - mwN, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 22 = EzA BUrlG § 7 Nr. 100) der Auslegung fähig (vgl. zu den Maßstäben BAG 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - BAGE 76, 148; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - BAGE 108, 103).

    Das Bundesurlaubsgesetz kennt jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Urlaubskonto mit einer Gutschrift von noch nicht gewährten Urlaubstagen zu führen (ErfK/Dörner 9. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 30; so im Ergebnis wohl auch BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 552/93 - zu I 1 der Gründe, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 22 = EzA BUrlG § 7 Nr. 100).

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    solange der Tarifvertrag in der bisherigen Fassung weiterbesteht (BAG 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191, 196 f.).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Es ist schon fraglich, ob sich ein außenstehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 58, BAGE 119, 103; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 31, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Dabei kann offenbleiben, ob der Verstoß der Vereinbarung vom 1. März 2005 über die Reduzierung des Urlaubsanspruchs und der Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen § 4 Abs. 3 TVG, der nicht zu deren Nichtigkeit, sondern nur zu deren Verdrängung durch die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen führt (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 42 ff. mwN, AP TVG § 4 Nr. 29 mit Anm. Deinert = EzA TVG § 4 Nr. 44), im Zusammenhang des § 139 BGB mit einer Nichtigkeit der insoweit getroffenen Vereinbarungen gleichzustellen ist.
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Tarifbindung nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Der Kläger hat diese zusätzlichen Stunden auch auf Veranlassung der Beklagten ausgeführt (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen nur BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
    Vielmehr fingiert das Gesetz die fehlende Verbandsmitgliedschaft auf Zeit und stellt damit eine atypische Tarifgebundenheit für diesen Zeitraum her (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 - Rn. 16, BAGE 74, 41).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines nachwirkenden HausTV

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 439/06
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu Senat 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - und - 4 AZR 231/08 -.
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

    So wird die Befristungstheorie weiterhin in höchstrichterlichen Judikaten zugrunde gelegt (BAG 20.10.2010 - 4 AZR 552/08 - Rn. 50, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09 - Rn. 12 - 20.05.2009 - 4 AZR 231/08 - Rn. 51) und vom Schrifttum kommuniziert (Preis, ArbR, 3. Aufl., § 47 III 3, Brox/Rüthers/Henssler, ArbR, 17. Aufl., Rn. 409, Junker, Grundkurs ArbR, 5. Aufl., Rn. 263, MüKo-BGB/Müller-Glöge, 5. Aufl., § 611 Rn. 925).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08
    Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu Senat 20. Mai 2009 - 4 AZR 231/08 - und - 4 AZR 232/08 - .
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